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   VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09   

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https://dejure.org/2010,535
VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09 (https://dejure.org/2010,535)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 (https://dejure.org/2010,535)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. August 2010 - 1 S 2266/09 (https://dejure.org/2010,535)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Klage gegen die Untersagung von Bildaufnahmen ist, da sich der streitige Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung durch Zeitablauf erledigt hat (§ ... 43 Abs. 2 LVwVfG), in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO als Fortsetzungsfeststellungsklage
    SEK-Beamte dürfen bei Einsatz fotografiert werden / Zur Vermutung, dass Pressefotograf die Fotos nicht rechtswidrig veröffentlicht

  • openjur.de

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes; Pressefotograf; Beschlagnahme von Kamera und Speichermedium

  • Telemedicus

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung eines generellen Fotografieverbots für einen Pressefotografen; Veröffentlichung unzulässiger Lichtbilder; Bedrohung der Funktionsfähigkeit des SEK bei Enttarnung besonders gefährdeter SEK-Beamter durch die Veröffentlichung unzulässiger Bilder; ...

  • rechtambild.de

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes; Pressefotograf; Beschlagnahme von Kamera und Speichermedium

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung eines generellen Fotografieverbots für einen Pressefotografen; Veröffentlichung unzulässiger Lichtbilder; Bedrohung der Funktionsfähigkeit des SEK bei Enttarnung besonders gefährdeter SEK-Beamter durch die Veröffentlichung unzulässiger Bilder; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Fotografie-Verbot eines SEK-Einsatzes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fotografien eines SEK-Einsatzes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbot von Fotos eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

  • rechtambild.de (Leitsatz)
  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    SEK darf Reporter nicht einfach das Fotografieren verbieten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fotos eines SEK-Einsatzes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig - Anfertigung von Bildaufnahmen durch Pressevertreter kann nicht generell von vornherein verboten werden

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    War die Untersagung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes rechtmäßig?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, PolG, §§ 22, 23 KunstUrhG
    Presse darf SEK-Einsatz fotografieren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2011, 23
  • DVBl 2010, 1569
  • DÖV 2010, 984
  • afp 2011, 97
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 2362/04

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Maßnahmen - Zeltlager nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09
    a) Die Klage gegen die Untersagung von Bildaufnahmen ist, da sich der streitige Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung durch Zeitablauf erledigt hat (§ 43 Abs. 2 LVwVfG), in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO als Fortsetzungsfeststellungsklage statthaft (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - I C 49.64 - BVerwGE 26, 161 und Urt. v. 01.07.1975 - I C 35.70 - BVerwGE 49, 36; Urteile des erkennenden Senats vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 - VBlBW 2004, 214 und vom 14.04.2005 - 1 S 2362/04 - VBlBW 2005, 431).

    d) Einer Fristbindung unterliegt die Klageerhebung bei vorprozessualer Erledigung des Verwaltungsakts vor Eintritt der Bestandskraft nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7.98 - BVerwGE 109, 203 ; Senatsurteil vom 14.04.2005 - 1 S 2362/04 - a.a.O.).

    Der zwischen Erledigung und Einreichung der Klage verstrichene Zeitraum von lediglich sieben Monaten schließt die Annahme der Verwirkung des Klagerechts aus (vgl. Senatsurteil vom 14.04.2005 - 1 S 2362/04 - a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 18.12.2008 - 1 K 5415/07

    Rechtswidrigkeit der Untersagung von Bildaufnahmen von einem Spezialkommando;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. Dezember 2008 - 1 K 5415/07 - geändert.

    Mit Urteil vom 18.12.2008 - 1 K 5415/07 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18.12.2008 - 1 K 5415/07 - zu ändern und festzustellen, dass die Untersagung von Bildaufnahmen während des SEK-Polizeieinsatzes in Schwäbisch Hall am 16.03.2007 unter Androhung einer Beschlagnahme von Kamera und Speichermedium im Fall des Zuwiderhandelns rechtswidrig war.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 1 S 3184/94

    Beschlagnahme eines Lichtbildfilms; Einschreiten der Polizei zum Schutz des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09
    Vielmehr muss im Hinblick auf die zivil- und strafrechtlichen Sanktionen einer unrechtmäßigen Veröffentlichung grundsätzlich von der Rechtstreue des Fotografen ausgegangen werden (Senatsurteil vom 22.02.1995 - 1 S 3184/94 - VBlBW 1995, 282 = NVwZ-RR 1995, 527; OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 30.04.1997 - 11 A 11657/96 - NVwZ-RR 1998, 237; OVG NRW, Beschl. v. 30.10 2000 - 5 A 291/00 - DÖV 2001, 476; SaarlOVG, Urt. v. 11.04.2002 - 9 R 3/01 - juris; Rachor in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl., F 752; v. Olenhusen, MR-Int 2009, 23 ).

    Im Übrigen wäre das Subsidiaritätsprinzip des § 2 Abs. 2 PolG zu beachten (vgl. hierzu Senatsurteile vom 22.02.1995 - 1 S 3184/94 - a.a.O. und vom 08.05.2008 - 1 S 2914/07 - VBlBW 2008, 375).

  • OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01

    Polizei- und Ordnungsrecht: Sicherstellung bzw. Beschlagnahme eines Pressefilms

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09
    Vielmehr muss im Hinblick auf die zivil- und strafrechtlichen Sanktionen einer unrechtmäßigen Veröffentlichung grundsätzlich von der Rechtstreue des Fotografen ausgegangen werden (Senatsurteil vom 22.02.1995 - 1 S 3184/94 - VBlBW 1995, 282 = NVwZ-RR 1995, 527; OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 30.04.1997 - 11 A 11657/96 - NVwZ-RR 1998, 237; OVG NRW, Beschl. v. 30.10 2000 - 5 A 291/00 - DÖV 2001, 476; SaarlOVG, Urt. v. 11.04.2002 - 9 R 3/01 - juris; Rachor in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl., F 752; v. Olenhusen, MR-Int 2009, 23 ).

    Die Gefahren für die Funktionsfähigkeit des SEK sind indes nicht von größerem Gewicht als die Gefahren für Leben und Gesundheit der Beamten und ihrer Familienangehörigen, so dass die Abwägung mit dem Grundrecht der Pressefreiheit insoweit nicht zu einem anderen Ergebnis führen kann (im Ergebnis ebenso SaarlOVG, Urt. v. 11.04.2002 - 9 R 3/01 - juris).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09
    a) Die Klage gegen die Untersagung von Bildaufnahmen ist, da sich der streitige Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung durch Zeitablauf erledigt hat (§ 43 Abs. 2 LVwVfG), in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO als Fortsetzungsfeststellungsklage statthaft (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - I C 49.64 - BVerwGE 26, 161 und Urt. v. 01.07.1975 - I C 35.70 - BVerwGE 49, 36; Urteile des erkennenden Senats vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 - VBlBW 2004, 214 und vom 14.04.2005 - 1 S 2362/04 - VBlBW 2005, 431).

    c) Ein Vorverfahren i. S. von § 68 VwGO war nicht erforderlich, da dieses seine Aufgabe (Selbstkontrolle der Verwaltung, Zweckmäßigkeitsprüfung) nicht mehr hätte erfüllen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - I C 49.64 - BVerwGE 26, 161) und eine Widerspruchsentscheidung in der Sache unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2001 - 2 C 10.00 - NVwZ 2001, 1288).

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09
    d) Einer Fristbindung unterliegt die Klageerhebung bei vorprozessualer Erledigung des Verwaltungsakts vor Eintritt der Bestandskraft nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7.98 - BVerwGE 109, 203 ; Senatsurteil vom 14.04.2005 - 1 S 2362/04 - a.a.O.).

    e) Die Klägerin hat auch das erforderliche Feststellungsinteresse, das in den Fällen einer vorprozessualen Erledigung mit dem in § 43 Abs. 1 VwGO vorausgesetzten Interesse identisch ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7.98 - a.a.O.) und anerkennenswerte schutzwürdige Belange rechtlicher, wirtschaftlicher und ideeller Natur umfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.02.1986 - 5 C 40.84 - BVerwGE 74, 1).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99

    Beschlagnahme eines Pressefilms wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09
    Anhaltspunkte für ein künftiges rechtswidriges Verhalten können etwa in einem gleichartigen Vorverhalten gesehen werden (vgl. Senatsurteil vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 - VBlBW 2001, 102).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09
    Die Klagebefugnis entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152) ist insoweit ebenfalls zu bejahen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2000 - 5 A 291/00

    Notwendigkeit einer sofortigen Sicherstellung wegen Gefahr im Verzug;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09
    Vielmehr muss im Hinblick auf die zivil- und strafrechtlichen Sanktionen einer unrechtmäßigen Veröffentlichung grundsätzlich von der Rechtstreue des Fotografen ausgegangen werden (Senatsurteil vom 22.02.1995 - 1 S 3184/94 - VBlBW 1995, 282 = NVwZ-RR 1995, 527; OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 30.04.1997 - 11 A 11657/96 - NVwZ-RR 1998, 237; OVG NRW, Beschl. v. 30.10 2000 - 5 A 291/00 - DÖV 2001, 476; SaarlOVG, Urt. v. 11.04.2002 - 9 R 3/01 - juris; Rachor in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl., F 752; v. Olenhusen, MR-Int 2009, 23 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 1 S 2914/07

    Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit; allgemeines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09
    Im Übrigen wäre das Subsidiaritätsprinzip des § 2 Abs. 2 PolG zu beachten (vgl. hierzu Senatsurteile vom 22.02.1995 - 1 S 3184/94 - a.a.O. und vom 08.05.2008 - 1 S 2914/07 - VBlBW 2008, 375).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 12.83

    Krankenhaus - Zielplanliste - Zielvostellungen - Rechtsnatur - Verwaltungsakt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 11 A 11657/96

    Polizei; Fotoreporter; Kunsturhebergesetz; Filmen polizeilicher Einsätze; Recht

  • OVG Brandenburg, 18.03.1997 - 4 B 4/97

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei offensichtlicher

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 1 S 2828/06

    Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen gegen eine stille Mahnwache aus 2

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Streits um

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10

    Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises;

    Einer Fristbindung unterliegt die Klageerhebung bei vorprozessualer Erledigung des Verwaltungsakts vor Eintritt der Bestandskraft nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7.98 - BVerwGE 109, 203 ; Senatsurteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 - DVBl 2010, 1569 m.w.N.).
  • VG Meiningen, 13.03.2012 - 2 K 373/11

    Löschungsanordnung betreffend Fotos von Polizeibeamten im Einsatz

    Soweit es um die Verletzung des Rechts am eigenen Bild als besondere rechtliche Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geht, scheidet ein Rückgriff auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus (wie VGH Mannheim, Urteil vom 19.08.2010, Az.: 1 S 2266/09, juris, Rdnr. 38).(Rn.30).

    Soweit es um die Verletzung des Rechts am eigenen Bild als besondere rechtliche Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geht, scheidet ein Rückgriff auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 19.08.2010, Az.: 1 S 2266/09, zitiert nach juris, Rdnr. 38).

  • VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 14/11

    Anforderungen an das Vorliegen einer Anscheinsgefahr wegen eines befürchteten

    Umgekehrt kann eine polizeiliche konkrete Gefahr nicht durch später bekannt werdende Tatsachen - gleichsam nachträglich im Wege der Rückschau - im Anschluss an das polizeiliche Handeln begründet werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, DVBl 2010, 1569).

    Da § 22 Satz 1 KunstUrhG nur das Veröffentlichen und Verbreiten von Bildnissen erfasst, kann lediglich in außergewöhnlichen Einzelfällen in Betracht kommen, dass bereits allein das Fotografieren einen spezifischen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O.; VG Meiningen, Urteil vom 13.03.2012 - 2 K 373/11 Me -, NVwZ-RR 2012, 551).

    Aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammen in erster Linie Bildnisse, in denen der Abgebildete nicht lediglich als Person, sondern wegen seiner Verbindung zum Zeitgeschehen das Interesse der Öffentlichkeit findet (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O.).

    Da der Kläger kein Vertreter der Presse ist, kommt es auch nicht auf die Frage an, ob bei Journalisten hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 22 Satz 1 KunstUrhG grundsätzlich von deren Rechtstreue auszugehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • VG Karlsruhe, 09.12.2021 - 14 K 3375/20

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Seitenstreifens auf

    Diese Entscheidungsfindung sei durch die Pressefreiheit geschützt und dürfe nicht dadurch umgangen werden, dass bereits die Informationsgewinnung eingeschränkt werde (hierzu verweist er auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, juris Rn. 33).

    Denn dort war nicht allgemein über den Zugang zu Informationen, sondern über die pressespezifische Untersagung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes unter Androhung der Beschlagnahme von Kamera und Speichermedium im Fall des Zuwiderhandelns gegenüber einem Pressefotografen und einem Volontär am Einsatzort im Hinblick auf eine befürchtete rechtswidrige Veröffentlichung der gefertigten Bilder und infolge ggf. eine Enttarnung der am Einsatz beteiligten SEK-Beamten zu entscheiden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, juris Rn. 33).

  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines

    Für Fortsetzungsfeststellungsklagen gegen Verwaltungsakte, die sich wie hier vor Klageerhebung und vor Eintritt der Bestandskraft erledigt haben, greift im Polizeirecht bereits keine Klagefrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203 ; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, DVBl. 2010, 1569 m.w.N. und vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 19).

    Der erforderliche Grad der Wahrscheinlichkeit ist stattdessen abhängig vom Rang des Rechtsgutes, in das eingegriffen werden soll, sowie vom Rang des polizeilich geschützten Gutes und dem Gewicht des drohenden Schadens (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, juris Rn. 41 und vom 02.07.1991 - 1 C 4.90 -, BVerwGE 88, 348-354; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, juris Rn. 28; Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 7. Aufl., 2017, S. 215).

    Insoweit ist zu beachten, dass sich die primäre Verpflichtung der Polizei zur effektiven Abwehr von Gefahren als Maßstab in polizeilichen Prognoseentscheidungen dergestalt niederschlägt, dass die für eine rechtmäßige Einschätzung zu erreichende Wahrscheinlichkeitsschwelle umso niedriger ist, je größer die drohenden Gefahren sind, je höher also die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens ist und je hochrangiger das geschützte Rechtsgut ist (BVerwG, Urteil vom 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, juris Rn. 41; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, juris Rn. 28; Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 7. Aufl. 2017, S. 215).

    Stattdessen gewährt das Recht sie - senkt also die an den Eintritt der abzuwehrenden Gefahren zu stellenden Wahrscheinlichkeitsanforderungen in umso größerem Maß - je hochwertiger das geschützte Rechtsgut ist, in das eingegriffen wird, und je schwerer der drohende Schaden wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, juris Rn. 41; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, juris Rn. 28; Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 7. Aufl., 2017, S. 215).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 1 S 257/13

    Fortsetzungsfeststellungsklage - zum Feststellungsinteresse bei im Vorfeld einer

    Einer Fristbindung unterliegt die Klageerhebung bei vorprozessualer Erledigung des Verwaltungsakts vor Eintritt der Bestandskraft nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7.98 - BVerwGE 109, 203 ; Senatsurt. v. 19.08.2010 - 1 S 2266/09 - ESVGH 61, 65 = DVBl 2010, 1569 m.w.N.).
  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.640
    Dies würde voraussetzen, dass der Abgebildete nicht bloß als Person, sondern wegen seiner Verbindung zum Zeitgeschehen das Interesse der Öffentlichkeit findet (VGH BW, U. v. 19. August 2010 - 1 S 2266/09 - <> Rz 34 m.w.N.), was bei einem der breiteren Öffentlichkeit nicht bereits bekannten Versammlungsteilnehmer nicht anzunehmen ist.

    Dafür spricht allerdings, dass die abgebildeten Betroffenen ein berechtigtes Interesse gem. § 23 Abs. 2 KunstUrhG daran gehabt haben dürften, dass die Aufnahmen nicht, wie geschehen, in negativer Tendenz (vgl. VGH BW, U. v. 19. August 2010 - 1 S 2266/09 - <> Rz 35), nämlich mit abschätzigen Werturteilen, im Internet veröffentlicht werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20

    Einstufung als Kampfhund - Halteruntersagung - Beschlagnahmeanordnung

    Bloße Absichtserklärungen, Ankündigungen und Androhungen eines Verwaltungsakts sind indes, wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat, regelmäßig mangels konkreten Regelungs- und Bindungswillens der Behörde keine Verwaltungsakte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.08.2010 - 1 S 2266/09 - VBlBW 2011, 23 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 912/10

    Österreichischer Reisevermittler muss Wanderlager in Deutschland anzeigen

    Analoge Anwendung findet die Bestimmung aber auch dann, wenn - wie hier - die Erledigung bereits vor Klageerhebung eingetreten ist (s. z.B. BVerwG, NVwZ 2000, 63; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. August 2010 - 1 S 2266/09 -, juris).
  • VG Stuttgart, 13.10.2011 - 4 K 2414/11

    Gewerberechtliche Nachschau beschränkt sich auf die Geschäftsräume; Zustimmung

    Dieses besteht darin, dass sich die Maßnahme der Mitnahme der Unterlagen, wie sich gezeigt hat, typischerweise schnell erledigt, so dass angesichts der Grundrechtsbetroffenheit die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die Eröffnung der Klagemöglichkeit gebietet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, VBlBW 2011, 23; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.04.2007 - 1 S 2828/06 - VBlBW 2008, 60 m.w.N.).
  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850

    Versammlung unter freiem Himmel; Beschränkung der technischen Schallverstärkung;

  • VG Stuttgart, 13.10.2011 - 4 K 2413/11

    Freiwilligkeit der Herausgabe von Unterlagen bei gewerberechtlicher Nachschau

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